Kirchenmitgliedschaft

KirchenmitgliedschaftEintritt

„Durch’s Reden kommen d’Leut‘ ‚zamm!“

Immer wieder fragen Menschen: „Wie kann ich evangelisch werden?“ Sie zeigen einen Informationsbedarf auf, den vielleicht auch Sie haben. Auf diesem Hintergrund ist folgende Antwort zu verstehen:

Falls Sie selbst evangelisch sind, kennen Sie sicher auch Menschen aus Ihrer Familie oder Ihrem Bekanntenkreis, die Sie um Ihre Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche beneiden.

Den Fragenden erscheint unsere Evangelische Kirche oft „zeitgemäß“, „liberal“ und „menschlich“. Zugleich nehmen diese Menschen wahr, dass unsere Kirche nicht etwa auf Modewellen mit schwimmt und auch nicht versucht, sich dem Zeitgeist unterzuordnen.

Die Fragenden spüren vielmehr, dass sich die Evangelische Kirche auf für sie ungewohnte, aber eindrucksvolle Weise bemüht, die Kirche in der Nachfolge Christi zu gestalten und in der Welt verantwortlich zu leben. Besonders unser Vertrauen auf die bedingungslose (!) Liebe Gottes zu uns Menschen tut ihnen gut.

Dass für uns Evangelische die Heilige Schrift alleinige Richtschnur für unseren Glauben ist – und dass auch die gesamte nach-biblische Tradition an der Bibel zu messen, nach ihr zu beurteilen, zu gestalten und auch umzugestalten ist, wissen nur wenige. Sie bemerken aber, dass unsere Kirche die Reformation im 16. Jahrhundert nicht abgeschlossen und ad acta gelegt hat, sondern dass die Erneuerung der Kirche für uns tagtägliche Aufgabe bleibt. Dies zeigt sich beispielsweise am Beschluss unserer Synode, das Heilige Abendmahl (die Kommunion) auch für Kinder zu öffnen (2002). – Nun:

„Evangelisch werden“ ist ganz einfach.

Der oder die Interessierte braucht nur ein Gespräch mit einem evangelischen Pfarrer bzw. einer evangelischen Pfarrerin zu suchen, am besten telefonisch oder via E-Mail vereinbaren. Es wird schnell und unbürokratisch beraten und gehandelt.

Kirchenmitglied (gleich welcher Konfession!) wird ein Mensch grundsätzlich durch die Taufe. Da die Taufe jedoch ein für alle Mal gilt, ist eine zweite Taufe widersinnig und wird nicht praktiziert.

Gehörte man vielleicht einmal einer anderen christlichen Konfession an – ist also bereits getauft, aber aus einer Kirche ausgetreten –, so bedeutet der Eintritt in die Evangelische Kirche kein Wechsel der Religion, sondern lediglich ein Wechsel der Konfession (also des christlichen Bekenntnisses). Deshalb wird man auch nicht „umgetauft“ – auch wenn dies der Volksmund manchmal in Erinnerung an die frühere Praxis noch so sagt. Der Eintritt ist vielmehr ein ausdrückliches und öffentliches Bekenntnis, dass jemandem die Form und der Glaubensweg dieser Kirche näher sind und mit seinem eigenen Leben mehr im Einklang stehen.

Gehört die/der Interessierte zurzeit noch einer anderen christlichen Konfession (Kirche) an, sollte sie/er zuvor jedoch seine Bedenken, Zweifel oder Ärgernisse mit einem Geistlichen der eigenen Konfession (z.B. einem röm.-kath. Priester oder Diakon) besprechen. Vielleicht kann in einem solchen Gespräch vieles in einem anderen Licht gesehen und geklärt werden – und der Wunsch, evangelisch werden zu wollen, könnte sich erübrigen.

Wer sich dann aber noch immer ernsthaft für die Mitgliedschaft in unserer Evangelischen Kirche interessiert, ist jedenfalls herzlich eingeladen, sich bei uns zu informieren, unsere Gottesdienste mitzufeiern und – gegebenenfalls dann einzutreten.

KirchenmitgliedschaftWieder-Eintritt

Dies gilt selbstverständlich auch für Menschen, die unsere Evangelische Kirche einmal verlassen haben.

Einem Wieder-Eintritt steht von uns aus nichts im Wege. Die Türen unserer Kirche bleiben auch für alle Ausgetretenen stets geöffnet.

Kirchenmitgliedschaft

KirchenmitgliedschaftWechsel der Pfarrgemeinde

Prinzipiell gehören Sie als Kirchenmitglied derjenigen Pfarrgemeinde an, auf deren Gebiet sich Ihr Hauptwohnsitz befindet. Dies hat kirchenrechtliche und organisatorische Gründe.

Unsere Kirche ist jedoch flexibel!
So haben Sie zwei verschiedene Möglichkeiten, die Pfarrgemeinde zu wechseln:

Sie können – nach einem Umzug auf das Gebiet einer anderen Pfarrgemeinde – Mitglied Ihrer bisherigen Pfarrgemeinde bleiben.
Aber auch wenn Sie nicht umgezogen sind, können Sie die Zugehörigkeit zu einer anderen Pfarrgemeinde wählen.

Ihr Pfarrer berät Sie dazu gern!

Antragsformular zum Pfarrgemeindewechsel

KirchenmitgliedschaftAustritt

Beabsichtigen Sie, aus Ihrer Evangelischen Kirche auszutreten, haben Sie dafür natürlich einen Grund.

Bevor Sie diesen Schritt jedoch vollziehen, ist es ratsam, ein Gespräch mit Ihrer Pfarrerin bzw. Ihrem Pfarrer zu suchen. Möglicherweise kann das Problem, das Sie mit Ihrer Kirche haben, dann anders und sinnvoller als durch Ihren Austritt gelöst werden. Nicht selten sind es Unstimmigkeiten beim Kirchenbeitrag, die – vielleicht einfacher als Sie denken – behoben werden können.

Oft gilt daher auch der Satz:

„Durch’s Reden bleiben d’Leut‘ ‚zamm!“

Falls Ihr Entschluss jedoch feststeht, wenden Sie sich bitte nicht an Ihr Pfarramt, sondern an den Bürgerservice Ihrer zuständige Bezirkshauptmannschaft!
Allein die Bezirkshauptmannschaft ist in Österreich rechtlich für Kirchenaustritte zuständig. Sie verständigt dann das zuständige Pfarramt von Ihrem Austritt.

Ein eventuell noch offener Kirchenbeitrag ist in diesem Falle bis einschließlich des Monats, in dem Sie ausgetreten sind, einklagbar.

Bedenken Sie bitte, dass Sie nach einem Kirchenaustritt nicht mehr Taufpatin/Taufpate werden können. Auch kann Ihnen nach Ihrem Tode eine kirchliches Bestattung verweigert werden, da Ihre Kirche ihren Entschluss auch noch nach Ihrem Ableben noch respektieren wird. Setzen Sie daher bitte auch Ihre Angehörigen von Ihrem Austritt in Kenntnis.