Hochzeit

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HochzeitJa, mit Gottes Hilfe!

Bei der kirchlichen Hochzeit stellen sich die Ehepartner unter Gottes Gebot und Gottes Verheißung. Dabei bringen sie zum Ausdruck, dass sie in ihrem Gegenüber den Menschen sehen, der ihnen von Gott anvertraut ist und dass sie ihr Leben lang beieinander bleiben wollen. Dass das gelingt, liegt nicht immer in unserer Hand. Daher bittet das Ehepaar um Gottes Segen und Begleitung „in guten wie in schlechten Tagen“.

Zuvor findet mit Ihrem Pfarrer (oder Lektor) ein Traugespräch statt. Ihr Pfarrer besucht Sie dazu gern zu Hause in Ihrer vertrauten Umgebung. Das Gespräch dient dem gegenseitigen (besseren) kennenlernen, der Beantwortung Ihrer Fragen und der Besprechung des Ablaufs des Traugottesdienstes. Sie und Ihre Familie und Freunde haben dabei viele Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitgestaltung. 

HochzeitFragen und Antworten zur kirchlichen Hochzeit

1. Einer von uns ist nicht evangelisch. Können wir trotzdem evangelisch-kirchlich heiraten?
Ja. Wenn Sie selbst der Evangelischen Kirche angehören, Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin jedoch einer anderen christlichen Konfession oder sogar einer anderen Religion angehört oder „orB“, also ohne religiöses Bekenntnis ist, können Sie evangelisch-kirchlich heiraten, – vorausgesetzt Ihr/e nicht evangelische/r Partner/in ist damit einverstanden. (Siehe auch nächster Punkt!)

2. Gibt es eine ökumenische Trauung?
Wenn ein Partner evangelisch, der/die andere katholisch ist, kann ein kirchlicher Dank- und Segnungsgottesdienst mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers oder einer Pfarrerin (Lektors/Lektorin) und eines katholischen Pfarrers (Diakons) gefeiert werden. Eine solche Segensfeier anlässlich der standesamtlichen Eheschließung wird „ökumenisch“ genannt.
Kirchenrechtlich ist es etwas komplizierter: Der Gottesdienst wird entweder nach evangelischer Ordnung mit Beteiligung des katholischen Pfarrers oder nach katholischer Ordnung mit Beteiligung des evangelischen Pfarrers oder der Pfarrerin gefeiert.

3. Ist es möglich, die Kirche besonders zu schmücken, und kostet das etwas?
Besonderer Blumenschmuck ist möglich. Der Altar in unserer Kirche ist immer mit Blumen geschmückt. Alles, was darüber hinaus geht, müssen Sie selbst bezahlen. Sie müssen auch selbst veranlassen, dass die Kirche geschmückt wird. Besprechen Sie Ihren Wunsch im Traugespräch mit dem Pfarrer!

4. Kann ein/e Pfarrer/in den Hochzeitsgottesdienst gestalten, der/die nicht in unserer Gemeinde arbeitet?
Ja. Sprechen Sie das mit Ihrem Pfarramt vor Ort ab.

5. Können wir Tag und Uhrzeit des Hochzeitsgottesdienstes wählen?
Ja. Die Termine können frei abgestimmt werden. Auf jeden Fall sollten sie den Termin frühzeitig mit Ihrem Pfarrer absprechen. In der stillen Woche vor Ostern (Karwoche)  und an einigen Festtagen sind in der Regel keine Hochzeitsgottesdienste möglich.

6. Dürfen wir während des Hochzeitsgottesdienstes fotografieren oder filmen?
Es ist gestattet, dass lediglich EINE Person fotografieren und EINE Person filmen darf, damit der Gottesdienst nicht zur „Pressekonferenz“ wird.

7. Können wir auch in einer anderen Pfarrgemeinde heiraten?
Ja. Sprechen Sie mit dem Pfarrer / der Pfarrerin, von dem/der Sie getraut werden möchten! Wenn Sie nicht in Österreich leben, hier aber heiraten wollen, teilen Sie dies Ihrer Wohnsitzpfarrgemeinde mit, die Ihnen eine „Dimissoriale“ ausstellen wird. Dies ist der Beleg, dass Sie einer evangelischen Pfarrgemeinde angehören.

8. Können wir auch in einem anderen Kirchengebäude als in dem unserer Heimatgemeinde evangelisch heiraten?
Selbstverständlich können Sie sich in allen evangelischen Kirchen trauen lassen. Manchmal auch in einer katholischen Kirche (=Gebäude). Sie müssen auswärts allerdings mit einer Art „Miete“, also einer Spende, rechnen. Den Gottesdienst würde jedenfalls immer ein/e evangelische/r Pfarrer/in gestalten. Dies sollten Sie mit dem/der Pfarrer/in besprechen, weil er/sie in aller Regel die katholischen Kollegen am Ort kennt und um die Gepflogenheiten weiß.

9. Können wir als homosexuelles Paar kirchlich heiraten?
In der Evangelischen Kirche A.B. stehen Hochzeitsgottesdienste hetero- ebenso wie homosexuellen Paaren offen, die bereits standesamtlich geheitatet haben. Voraussetzung für die Segnung homosexueller Paare ist allerdings die Bereitschaft der Pfarrgemeinde und des Pfarrers oder der Pfarrerin, einen solchen Segnungsgottesdienst durchzuführen. In unseren Pfarrgemeinden Gloggnitz und Naßwald ist dies kein Problem.

10. Müssen wir Trauzeugen haben?
Trauzeugen sind weder für eine standesamtliche Eheschließung noch für eine kirchliche Hochzeitsfeier verbindlich vorgeschrieben. Wenn sie bei einem Hochzeitsgottesdienst aktiv mitwirken und in die Matrik eingetragen werden sollen, müssen sie einer christlichen Konfession angehören.

11. Was kostet der Hochzeitsgottesdienst?
Der Gottesdienst ist in unseren beiden Pfarrgemeinden kostenfrei. Einzelne andere Pfarrgemeinden heben jedoch sogenannte „Stolgebühren“ ein, deren Höhe Sie beim jeweiligen Pfarramt erfragen können. 

12. Wofür wird die Kollekte des Hochzeitsgottesdienstes verwendet ?
Traditionell ist die Kollekte für unsere eigene Pfarrgemeinde bestimmt und kommt der Kinder-, Jugend- und Konfirmandenarbeit zugute.

13. Dürfen auch Familienangehörige, Freunde und andere Menschen im Hochzeitsgottesdienst mitwirken?
Selbstverständlich ja. Sie können Gebete sprechen, z.B. die sogenannte Fürbitte, Gedichte vortragen, Lieder singen und musizieren. Ihrer Kreativität sind keine Grenzen gesetzt, sofern sie dem christlichen Glauben nicht widersprechen. Sprechen Sie sich bitte mit Ihrem Pfarrer ab, der Sie gerne auch berät. 

14. Welche Musik haben wir in unserem Hochzeitsgottesdienst?
In der Gloggnitzer Kirche haben wir eine schöne, gut gestimmte Orgel, in Naßwald ein restauriertes historisches Harmonium, ebenso in der Henriettenkapelle in Hirschwang.  Unsere erfahrenen Organistinnen spielen für Sie meist klassische Kirchenmusik und Kirchenlieder zum mitsingen. Gesangbücher liegen auf. Die Organistin erhält € 60,– Aufwandsentschädigung für ihren Dienst. Sie können jedoch auch kombiniert oder alternativ selbst Ihre Musik organisieren. Dies besprechen Sie bitte mit Ihrem Pfarrer!

15. Wie viele Hochzeitsgäste passen in die Kirche?
In der Dreieinigkeitskirche Gloggnitz gibt es ca. 240 Sitzplätze, in der Pfarrkirche Naßwald ca. 120 Sitzplätze und in der Henriettenkapelle Hirschwang an der Rax 34 Sitzplätze. 

16. Welche Dokumente brauchen wir für die kirchliche Hochzeit?
Sie benötigen eine standesamtliche Heiratsurkunde, die Sie dem Pfarrer vorlegen müssen. Halten Sie beim Traugespräch bitte Ihre Geburtsurkunde und (wenn Sie Kirchenmitglied sind) Ihren Taufschein bereit, sofern diese Dokumente nicht bereits in den Matriken Ihres Pfarramtes eingetragen sind.

17. Wir sind beide nicht in der Kirche. Können wir kirchlich heiraten?
Nein, das ist nicht möglich.

18. Wir wollen kirchlich heiraten. Wo erfolgt die Anmeldung?
Die Anmeldung zur kirchlichen Hochzeit geschieht im Pfarramt der Pfarrgemeinde der Ehefrau, des Ehemannes oder der Pfarrgemeinde, zu der das Ehepaar nach der kirchlichen Feier gehören wird.

19. Gibt es ein kirchliches Ritual anlässlich einer Scheidung?
Eine Aufgabe des/r Pfarrer/in ist die Begleitung von Menschen auch in Krisensituationen. Welche konkreten Formen und Rituale sinnvoll und möglich sind, sprechen Sie bitte mit ihrem/ihrer Pfarrer/in ab. Ein offizielles Scheidungsritual gibt es bisher in unserer Kirche nicht.

Hochzeitsfestlich geschmückte Henriettenkapelle

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